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Grobe Fahrlässigkeit

Was versteht man unter grob fahrlässig?

Es gibt zwei Varianten der Fahrlässigkeit. Die leichte Fahrlässigkeit ist immer versichert. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, besteht normal kein Versicherungsschutz. Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde.

In der Eigenheim- und Haushaltsversicherung kann es schnell zur groben Fahrlässigkeit kommen. Hier ist der Grad sehr schmal und man kann unter Umständen schnell den Versicherungsschutz verlieren. Die Beurteilung ob es sich um grobe oder leichte Fahrlässigkeit handelt, ist teilweise sehr schwierig. Die Beurteilung erfolgt meist vor Gericht.

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung leistungsfrei.

Außer es wurde im Vorhinein schon eine Klausel für den Versicherungsschutz „Grobe Fahrlässigkeit“ vereinbart. Dann muss die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit die Versicherungsleistung erbringen.

Beispiele für eine grobe Fahrlässigkeit:

  • Sie vergessen den Herd abzudrehen. Das heiße Öl in der Pfanne fängt Feuer und ein Brandschaden entsteht.
  • Sie schlafen stark übermüdet mit der Zigarette ein. Die Glut löst einen Brand aus.
  • Während des Kochens fängt im Wohnzimmer der Christbaum durch die brennenden Kerzen Feuer.

Der Einschluss dieser Zusatzdeckung wird dringend empfohlen!