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Todesfall­leistung in der Unfallversicherung

Wann zahlt die Unfallversicherung bei Tod?

Die vereinbarte Summe wird im Fall des Todes durch Unfall der versicherten Person bezahlt. Die Versicherungssumme für Unfalltod ist eine einmalige Leistung und sollte die Begräbniskosten und anfallende Überführungskosten decken. Sie dient als Vorsorge für die Hinterbliebenen in den ersten Monaten nach dem Ableben.

Als Abdeckung für laufende Kredite ist diese Absicherung in der Unfallversicherung alleine nicht ausreichend, da die Leistung nur bei einem Unfalltod erfolgt. Als Ergänzung mit angepasster Leistung zu einer Ablebensversicherung ist sie sehr sinnvoll. Speziell bei Allein- Hauptverdiener ist die Todesfallleistung in der Unfallversicherung zu wenig Schutz für die Hinterbliebenen. Für Kinder ist meistens die Versicherungssumme mit 10.000 Euro begrenzt bzw. werden die angefallenen Begräbniskosten übernommen.

Mögliche Zusatzleistungen: Bei Unfalltod engster Familienangehöriger (Kinder, Eltern, Großeltern) erhält die versicherte Person professionelle psychologische Notfallbetreuung durch psychologische Fachleute.

Expertentipp:

  • Prämienfreistellung für Kinder: Stirbt der Versicherungsnehmer wird meist die Prämienzahlung für die mitversicherten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Versicherung übernommen.
  • Geben Sie beim Bezugsrecht immer eine oder mehrere Personen namentlich an. Dadurch kann die Auszahlung der Leistung schneller erfolgen. Bei “gesetzlichen Erben” muss immer erst geprüft werden (Verlassenschaft) wer die berechtigten Erben sind. Diese Prüfung kann mehrere Monate dauern und in dieser Zeit ist das Geld nicht verfügbar. Vermeiden Sie auch wenn möglich die Nennung von nicht volljährigen Kindern. Hier kommt das Geld auf ein Mündelkonto bis zur Volljährigkeit.