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Vinkulierung

Was bedeutet Vinkulierung?

Eine Vinkulierung dient der Besicherung von Ansprüchen aus einem Vertrag. Einfach ausgedrückt: Es ist eine Auszahlungssperre. Was bedeutet das im Detail? Bei einer Vinkulierung handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer, Gläubiger und der Versicherung. Der Gläubiger erwirkt somit eine Auszahlungssperre im Falle eines Schadens. Nicht der Versicherungsnehmer, sondern der im Versicherungsvertrag angegebene Dritte (Gläubiger) erhält den Erstanspruch auf die Leistung.

Die Auszahlung kann nur mit Zustimmung des Gläubigers an den Versicherungsnehmer erfolgen. Der Gläubiger sichert somit im Regelfall eine Wiederherstellung des zur Sicherstellung dienenden Objektes.

Vinkulierung in der Feuerversicherung, Kaskoversicherung und Leasingverträgen

Häufig werden von Banken und Leasinggesellschaften Verträge zu Ihren Gunsten vinkuliert. Eine Auszahlung kann nur durch die Zustimmung des Vinkulargläubigers, also der Bank oder Leasinggesellschaft erfolgen. Versicherungen müssen den Vinkulargläubiger informieren, wenn der Versicherungsnehmer die Prämie nicht mehr bezahlt. Der Versicherungsnehmer und die Versicherung müssen den Gläubiger den Eintritt eines Schadens anzeigen. 

Die Auszahlung der Entschädigungsleistung kann nur dann erfolgen, wenn der Gläubiger keinen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung erhebt. Für eine Vinkulierung können Gebühren anfallen. Erkundigen Sie sich im Vorhinein wie hoch diese Gebühren sind.

Beispiele einer Vinkulierung aus der Praxis

Leasing: Die Leasinggesellschaft verlangt eine Vinkulierung für den Kaskoversicherungsvertrag und die Polizze wird zugunsten der Leasinggesellschaft vinkuliert. Bei einem Totalschaden bekommt der Leasinggeber, der auch Eigentümer des Fahrzeuges ist, das Geld aus der Kaskoversicherung.

Lebensversicherung: Die Bank möchte eine Lebensversicherung vinkulieren um die Ansprüche aus einem Kreditvertrag abzudecken.

Feuerversicherung: Wenn Häuser oder Wohnungen über Kredit finanziert werden, schreibt die Bank meistens den Abschluss einer Feuer- oder Eigenheimversicherung vor. Die Sicherung des Wiederaufbaus ist für die Bank gewährleistet.