Vorläufige Deckung
Was ist eine vorläufige Deckung?
Bei der vorläufigen Deckung erhält man sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung. Der Versicherungsnehmer ist in der Regel daran interessiert, bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Versicherungsschutz zu erhalten.
Der Versicherungsvertrag kommt erst mit der Annahme durch die Versicherung zustande. Durch eine vorläufige Deckungszusage kann hier dem Kundenwunsch nach Versicherungsschutz entgegengekommen werden.
Die vorläufige Deckung bietet einen zeitlich befristeten Versicherungsschutz. Kommt kein Vertrag mit der Versicherung zustande, dann ist die vorläufige Deckung kostenpflichtig.
Wie lange gilt die vorläufige Deckung?
Die vorläufigen Deckung besteht ab der Zusage durch die Versicherungsgesellschaft. Lassen Sie sich die vorläufige Deckung zu Ihrer eigenen Sicherheit schriftlich bestätigen. Die Dauer der vorläufigen Deckung kann in den einzelnen Versicherungssparten unterschiedlich sein.
Erkundigen Sie sich auch hier im Vorhinein wie lange das Versicherungsunternehmen Ihnen hier Deckung gewährt. Die vorläufige Deckung endet entweder mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages.