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Fahrzeug An-, Ab- oder Ummeldung

Andreas Tiefenbacher
Zuletzt aktualisiert: 09.03.2022 • Lesedauer 10 Min.

Der Ratgeber rund um das Thema KFZ Anmeldung & Zulassungsstelle

Für eine Fahrzeuganmeldung auf einer Zulassungsstelle sind ein paar Dinge zu beachten. Ganz gleich ob Sie ein Moped oder einen LKW anmelden möchten. Mit meinen Tipps zur An-, Ab- oder Ummeldung erhalten Sie alle wichtigen Infos für die Zulassungsstelle. Von der Übersicht der nächstgelegenen Zulassungsstelle, den wichtigsten Unterlagen, über eine detaillierte Anleitung rund um An-, Ab- oder Ummeldung, den notwendigen Formularen, bis hin zu den Kosten – das alles finden Sie in diesem Ratgeber.

Wenn Sie diese Anleitung lesen, werden keine Fragen mehr zur Zulassung eines Fahrzeuges unklar oder offen bleiben. Gleich noch eine häufige Frage vorab: Eine Standardzulassung für einen PKW mit Kennzeichen und für eine-/n Zulassungsbesitzer-/besitzerin kostet 195,50 Euro (inklusive MwSt.) Eine Moped-Anmeldung mit neuem Kennzeichen kostet 181,00 Euro (inklusive MwSt.)

Inhaltsverzeichnis

Was müssen Sie schon vor der Anmeldung beachten?

Die KFZ-Zulassung erfolgt in Österreich bei einer der zuständigen Zulassungsstellen. Hier kann das Fahrzeug nach dem Kauf angemeldet bzw. umgemeldet werden. Diese ist für den politischen Bezirk, indem Sie ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz haben, zuständig. Viele Zulassungsstellen bieten die Anmeldung auch für angrenzende Bezirke an. Erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der Zulassungsstelle Ihrer Wahl, für welche Bezirke Ihre ausgewählte Zulassungsstelle anmelden kann.

Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?

Für die Fahrzeugzulassung benötigen Sie bereits eine Versicherung!

Die Versicherungsbestätigung, kurz VB wird bei der Fahrzeugzulassung benötigt. Sie erhalten die VB von der Versicherungsgesellschaft. Damit bestätigt die Versicherung die Übernahme des Risikos von Personen und Sachschäden im Falle eines Unfalles. Ohne der Bestätigung kann das Fahrzeug nicht angemeldet werden. Fordern Sie die VB rechtzeitig an. Es kann manchmal etwas länger dauern bis die Versicherungsgesellschaften die VB an die Zulassungsstelle verschickt.

Haben Sie alle Voraussetzungen für die Anmeldung erfolgreich erfüllt und das Antragsformular unterschrieben, werden Ihnen der Zulassungsschein im Papierformat und das Kennzeichen ausgehändigt. Der Versicherungsantrag mit der Haftpflichtversicherung kann zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Bei einer Kfz Kasko Versicherung, fragen Sie vorher bei der Versicherung an, ab wann die Kaskodeckung besteht.

Sie haben noch keine Versicherungsbestätigung für die KFZ-Anmeldung ?

Welche Unterlagen benötige ich für die Fahrzeug Neuanmeldung, Einschluss eines Wechselkennzeichens oder einem Fahrzeugwechsel?

Bei der Zulassung werden das Fahrzeug oder der Anhänger in der behördlichen Datenbank registriert. (Anmeldung) Nach der Zulassung darf das Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden.

Wie läuft der Anmeldevorgang ab und welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung?

Bei Firmen benötigen Sie den Firmenbuchauszug/Gewerberegisterauszug
Bei einem Leasing die Benützungsüberlassungserklärung (nur bei Leasingfahrzeugen)
Bei einem Wunschkennzeichen: Die Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
Vereine benötigen den Vereinsregisterauszug

Bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren

Expertentipp

Tipp 1: Die Bearbeiter bei der Zulassungsstelle können in der Datenbank nachsehen falls das Prüfgutachten nicht mehr verfügbar ist. Haben Sie das Gutachten nehmen Sie es sicherheitshalber immer mit zur Anmeldung.

Tipp 2: Für die Anmeldung eines KFZ kann das Prüfgutachten bis zu 4 Monate überzogen werden.

Tipp 3: Für Lebensgemeinschaften und Ehepartner: Fahrzeuge können auf mehrere Zulassungsbesitzer zugelassen werden! Dies kostet bei der Anmeldung lediglich €1,10 mehr. Im Nachhinein ist ein Personeneinschluss immer mit hohen Kosten verbunden (ca. € 170,-).

Dazu muss der Hauptwohnsitz aller Zulassungsbesitzer-/besitzerinnen im selben Bezirk liegen und der Kaufvertrag auf die anzumeldenden Personen ausgestellt sein! Die Zulassungsgemeinschaft kann auch zwischen Eltern und Kindern veranlasst werden. Eine Zulassungsgemeinschaft sollte dann
vereinbart werden, wenn beiden Personen das Fahrzeug gehört!

Beachten Sie diese Eigentumsverhältnisse im Bereich Erbrecht oder Scheidung. Durch den Tod eines Fahrzeugeigentümers darf der verbleibende Besitzer das Fahrzeug weiter nutzen. Ich empfehle, die Versicherung von der Weiterbenützung zu verständigen.

Beispiel: Todesfall Zulassungsbesitzer: Im Todesfall des Familienvaters darf die Mutter das (nur auf den Mann angemeldete) Auto bis zur Abhandlung der Verlassenschaft nicht weiter nutzen. Es kann durchaus mehrere Wochen oder Monate dauern bis das Fahrzeug wieder genutzt werden darf.

Welche Kosten entstehen für eine KFZ Anmeldung

Stand Zulassungsgebühr 01.05.2022

Die Zulassungsgebühren für einen PKW und LKW beträgt

Zulassungsgebühren für ein Moped

Zulassungsgebühren für einen Anhänger

Zulassungsgebühren für ein Motorrad

Zulassungsgebühren für einen Traktor

Abmeldung eines Fahrzeuges

Die Abmeldung eines Kfz kann bei jeder Zulassungsstelle in ganz Österreich erfolgen unabhängig von Ihrem Wohnort. Was kostet die Abmeldung eines Fahrzeuges? Die Abmeldung erfolgt kostenlos.

Welche Unterlagen brauche ich für die Kfz-Abmeldung?

Zusätzliche Unterlagen werden benötigt für die Abmeldung nach einem Todesfall

Das Fahrzeug kann nur mit Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde abgemeldet werden. Nach dem Tod des Zulassungsbesitzers-/besitzerin kann das Kennzeichen hinterlegt werden. Dazu braucht man nur die Kennzeichentafeln, den Zulassungsschein sowie die Sterbeurkunde. Erst wenn die Verlassenschaft erfolgreich abgehandelt ist, kann der/die Erbe-/in entscheiden was mit dem Fahrzeug passieren soll.

Kennzeichen hinterlegen und Wiederausfolgung

In vielen Situationen kann eine Hinterlegung sinnvoll sein z.B.: Todesfall, Fahrpausen, Auslandsaufenthalt, Führerscheinentzug, Unfall, Krankheit oder finanzielle Notsituationen usw. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr zu hinterlegen. In dieser Zeit ist das Fahrzeug von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Verständigen Sie die Versicherung der Hinterlegung. Diese passt nach Erhalt der Hinterlegungsbestätigung den Vertrag entsprechend an. Für die Hinterlegung fallen keine Kosten an.

Expertentipp

Tipp 1: Im Zuge der Abmeldung kann auch das Kennzeichen für längstens sechs Monate freigehalten werden. So kann das Kennzeichen für ein spätere Anmeldung verwendet werden. Die Anmeldung des neuen Fahrzeuges muss bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden, wo die Kennzeichen freigehalten wurden.

Tipp 2: Die digitale Autobahnvignette verfällt mit der Abmeldung.

Tipp 3: Senden Sie die Abmeldebestätigung an Ihre Versicherung. Der Vertrag wird storniert und es erfolgt eine Vertragsabrechnung.

Welche Unterlagen  werden benötigt für die Hinterlegung der Kennzeichen?

 Expertentipp

Tipp 1: Sie müssen das Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegen, um keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung sind nicht in die 45 Tage miteinbezogen.

Tipp 2: Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die Kfz-Zulassung. Das Fahrzeug muss neu angemeldet werden.

Tipp 3: Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.

Wie kann ich die Wiederausfolgung meiner Kennzeichen beantragen?

Mit den angeführten Unterlagen wird das Kennzeichen von der Zulassungsstelle, welche das Kennzeichen hinterlegt hat, wieder ausgegeben. Die Wiederausfolgung erfolgt kostenlos. Bei einer Wiederausfolgung unter der 45 Tage Frist ist für den Hinterlegungszeitraum die motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Informieren Sie Ihre Versicherung über die Wiederausfolgung, damit auch die Versicherungspolizze wieder aktiviert wird.

Welche Unterlagen benötige ich für die Wiederausfolgung?

Wie bekomme ich meinen Zulassungsschein in Scheckkartenformat?

Zulassungsschein als Papierdokument oder als Scheckkarte? Bei der Zulassung des Fahrzeuges können Sie zwischen Papier und Karte wählen. Der Scheckkartenzulassungsschein kann auch unabhängig von der Anmeldung auf jeder Zulassungsstelle beantragt werden.

Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Sie erhalten sofort eine vorläufige Papier-Version. Innerhalb von zwei Wochen wird Ihnen der Scheckkartenzulassungsschein mit der Post ins Haus zugestellt.

Die vorläufige Papier-Version verliert mit der Zustellung ihre Gültigkeit. Die Zulassungsbescheinigung als Scheckkarte ist kostenpflichtig. Was kostet der Zulassungsschein in Scheckkartenformat?
Die Kosten für den Scheckkartenzulassungsschein betragen 23,80 Euro.

Expertentipp

Tipp 1: Beachten Sie, dass bei jeder Änderung im Zulassungsschein erneut die 23,80 Euro für die Scheckkarte anfallen.

Tipp 2: Bei einem Bezirkswechsel können Sie gleich nach der Meldung in der neuen Gemeinde/Stadt auf die nächste Zulassungsstelle fahren. Sie bekommen dort sofort die Kennzeichen für Ihren neuen Wohnbezirk. Die Kennzeichen stecken Sie um und schon können Sie Ihre Fahrt wieder fortsetzen. Vergessen Sie auch nicht der Versicherung Ihren neuen Hauptwohnsitz oder Namen zu melden, damit die Versicherungsdaten aktualisiert werden.

Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?

Für Ihr Wunschkennzeichen müssen Sie vor der eigentlichen Anmeldung schon einen Antrag auf Reservierung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat stellen. Anschließend können Sie das Kennzeichen in eine Zulassungsstelle Ihrer Wahl bestellen. Sobald die Kennzeichen eingetroffen sind, kann das Fahrzeug angemeldet werden. (siehe auch KFZ-Neuanmeldung) 15 Jahre lang bleibt die Reservierung bestehen und kann danach für weitere 15 Jahre verlängert werden.

Sie müssen die Reservierung nicht gleich nutzen, Sie können sich vorerst auch das Kennzeichen nur sichern. Sollten Sie das Wunschkennzeichen innerhalb von fünf Jahren nach der Reservierung noch nicht in Anspruch genommen haben, erlischt die Reservierung wieder. Ein Übertragen des reservierten Kennzeichens ist nicht möglich – es ist an Sie als Person gebunden.

Die Kosten für das Wunschkennzeichen

Bewilligung: 228,30 Euro
Kennzeichentafel bei der Abholung: 23 Euro
Verlängerung der Reservierung: 214 Euro

Was muss ich bei Ummeldung wegen Namensänderung oder Umzug beachten?

Sie ziehen in einen anderen Bezirk um oder ändern Ihren Namen. Grundsätzlich gilt jede Änderung ist zu melden und zwar innerhalb von sieben Tagen. Die Änderung kann in jeder Zulassungsstelle im neuen Wohnbezirk erfolgen. Ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Behördenbezirk erfordert eine Ab- und Anmeldung – bei vollen Kosten. Haben Sie eine digitale Autobahnvignette? Vergessen Sie nicht die Meldung bei der ASFINAG. Damit Ihr altes Kennzeichen umregistriert wird. 

Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Behördenbezirks: hier ist nur eine Änderung der Adresse notwendig. Wenn der Umzug nach 09/2017 stattgefunden hat muss die Adresse im Zulassungsschein nicht mehr geändert werden. Wir sehen die Änderung übers ZMR automatisch. Möchte der Kunde trotzdem eine Änderung auf die neue Adresse ist das für den Kunden nicht mit Kosten verbunden.

Welche Unterlagen brauche ich mit auf die Zulassungsstelle?

Bei Namens- oder Adressänderungen wird aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage des Hauptwohnsitzes in der ZMR Datenbank 1,10 Euro pro Zulassungsbesitzer verrechnet.

Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen anmelden

Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es Ihnen bis zu drei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zu verwenden. Die Kfz Haftpflichtversicherung und die motorbezogene Versicherungssteuer werden jeweils nur für das teuerste (meist das stärkste) Fahrzeug fällig. Eine Hinterlegung ist beim Wechselkennzeichen möglich. Sinnvoll ist es aber nur für das stärkere Fahrzeug. Der Ablauf für die Anmeldung auf ein Wechselkennzeichen ist gleich wie bei einer „normalen“ Anmeldung. 

Bei den Kosten entfällt die Kennzeichengebühr. Haben Sie eine digitale Autobahnvignette auf Ihr Kennzeichen registriert, können Sie dadurch mehrere Fahrzeuge auf der Autobahn nutzen. Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen: Die Fahrzeuge müssen in dieselbe Obergruppe fallen (z.B. Krafträder, PKW).  Beide Kennzeichen müssen zeitgleich auf einem Fahrzeug verwendet werden. Das Kennzeichenformat der Tafel (1- oder 2-zeilig, Moped- oder Motorradkennzeichen) muss für alle Fahrzeuge gleich sein.

Verlust oder Diebstahl von Zulassungsschein, Typenschein oder Kennzeichen

Bei Kennzeichenverlust machen Sie bitte umgehend eine Verlustanzeige bei der Polizei. Auf der Zulassungsstelle wird Ihnen danach ein neues Kennzeichen zugewiesen. Haben Sie eine digitale Autobahn Vignette? Vergessen Sie nicht auf die Meldung bei der Asfinag. Damit Ihr altes Kennzeichen umregistriert wird. Wurde nur eines von zwei Kennzeichentafeln verloren oder gestohlen, müssen Sie die verbliebene Kennzeichentafel zur Zulassungsstelle mitbringen.

Sie erhalten mit folgenden Dokumenten und gegen eine Bearbeitungsgebühr ein neues Kennzeichen

Was mache ich bei Verlust des Datenblattes, Typenscheins, Einzelgenehmigung

Das Fahrzeug kann auch ohne Typenschein abgemeldet werden. Ein neuerliches Anmelden ist nicht möglich. Wenn das Fahrzeug nicht verschrottet werden soll, sollte mit dem Generalimporteur bzw. mit der Werkstätte Kontakt aufgenommen werden. Diese kann Ihnen ein Duplikat erstellen. Falls die Zulassungsstelle das Genehmigungsdokument nicht nachdrucken kann, benötigt der Kunde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Bezirkshauptmannschaft.

Expertentipp 

Bei Neuzulassung ab 01.07.2007 kann der Duplikattypenschein (Datenauszug) direkt in der Zulassungsstelle ausgedruckt werden. Es fallen keine Kosten an.

Wo bekomme ich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Teil 2 nach Verlust oder Diebstahl?

Eine Verlusterklärung auf der Zulassungsstelle ist ausreichend. Es wird Ihnen sofort ein neuer Zulassungsschein (Duplikat) ausgestellt. Für den Papierzulassungsschein fallen keine Gebühren an. Die Scheckkarte kostet neuerlich 23,80 Euro.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier beantworte ich die häufigsten Fragen zur KFZ Anmeldung und zur Zulassungsstelle.

Ein abgemeldetes Auto darf grundsätzlich nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Es kann für Sie eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen. Die Versicherungen haben keine Ausschlüsse oder einen Regress im Schadensfall mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug vorgesehen. 

Bis um 23:59 des Abmeldetages können Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren. Auch ein OGH Urteil hat diese Frage schon geklärt.

Ja. Ein Fahrzeug kann auf mehrere Personen angemeldet werden. Es muss jede Person, die im Zulassungsschein angeführt sein soll, nachweisen können, dass sie rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeuges ist. Diese sogenannte Zulassungsbesitzergemeinschaft kann über den Kauf- oder Zwischenkaufvertrag erstellt werden. Die Zulassungsbesitzer müssen im selben Wohnbezirk wohnen.

Nein. Nur in den angrenzenden Bezirken Ihres aktuellen Wohnbezirkes ist eine Anmeldung möglich. Auch in einem anderen Bundesland kann keine Anmeldung erfolgen.

Bei einem Versicherungswechsel bleibt Ihnen Ihr Kennzeichen erhalten.

Bei einem Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Dazu wird der Typenschein benötigt. Bei den meisten Leasinggesellschaften wird das Datenblatt nach der Anmeldung des Fahrzeuges eingezogen. Rechtzeitig den Typenschein von der Leasinggesellschaft anfordern. 

In den meisten Fällen wird das Datenblatt direkt an die Zulassungsstelle verschickt, nicht an den Leasingnehmer. Informieren Sie sich vorab, an welche Zulassungsstelle Ihnen die Leasinggesellschaft die Unterlagen schicken soll.

Mit einer Vollmacht können Sie jeden Person für die Anmeldung bzw. Abmeldung bevollmächtigen.

Ja. Die genauen Infos was Sie für die Anmeldung benötigen finden Sie hier.

Das Kennzeichen bleibt immer beim Fahrzeug oder dem Zulassungsbesitzer.

Nein. Hier reicht die Namensänderung im Zulassungsschein

Nein. Die Reihenfolge der Kennzeichen muss eingehalten werden. Mit etwas Geduld können Sie auf „Ihr“ Kennzeichen warten. Eine Garantie dieses zu bekommen haben Sie aber nicht.