Eine Devinkulierung ist die Aufhebung der „Auszahlungssperre“ welche durch die Vinkulierung gesetzt wurde. Der Vinkulargläubiger (Bank oder Leasinggesellschaft) muss die Versicherung über die Devinkulierung informieren. Wird der Vertrag nicht devinkuliert kann es später bei der Auszahlung von Versicherungsleistungen zu Schwierigkeiten kommen. Solange der Vertrag nicht devinkuliert ist, kann dieser auch nicht gekündigt werden. Wird ein Versicherungswechsel angedacht, lassen Sie rechtzeitig den Vertrag devinkulieren.
Versicherung Andreas Tiefenbacher
Harland 38
3372 Blindenmarkt
Einzugsgebiete: Österreich, (z.B. Linz, St. Pölten, Mostviertel, Amstetten, Wieselburg, Ybbs,…)
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