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Unfallkosten

Was zählt zu den Unfallkosten

Ein sehr wichtiger Baustein in der Unfallversicherung sind die Unfallkosten. Sie umfassen Heil-, Bergungs-, Transport- und Rückholkosten sowie Pflegekosten, kosmetische Operationen und Begleitkosten im Spital. Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme werden diese von der Versicherung ersetzt. Die Leistung wird bis vier Jahre von dem Unfalltag an gerechnet ersetzt, außer es zahlt der Sozialversicherungsträger oder ein anderer Leistungsträger einen Ersatz.

Heilkosten

Dazu zählen alle Kosten die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet werden – z.B. die Kosten der erstmaligen Anschaffung künstlicher Gliedmaßen oder eines Zahnersatzes etc. Heilbehandlung nach der traditionellen chinesischen Medizin werden auch übernommen. (Akupunktur, chinesische Pharmakologie, Tuina, Shiatsu,).

Bergungskosten und Transportkosten

Das sind die Kosten für die Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person nach einem Unfall oder aus Berg- oder Wassernot und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum nächstgelegenen Spital. Unabhängig von Berg- oder Wassernot sind auch die Kosten einer Bergung und eines Nottransportes mittels Rettungshubschrauber versichert.

Expertentipp:

Hubschrauberbergungen können sehr kostspielig werden (durchschnittlich 3.900 Euro) und von den Sozialversicherungsträgern wird meistens keine Leistung erbracht. Achtung: Viele fassen die Berge- Hubschrauber- und Kosten für kosmetische Operationen zusammen – es besteht die Gefahr einer zu niedrigen Versicherungssumme.

Rückholkosten

Das sind die Kosten eines ärztlich empfohlenen Verletztentransportes an den Wohnort der versicherten Person. Bei einem tödlichen Unfall werden die Kosten der Überführung zu seinem letzten Wohnort nach Österreich bezahlt.

Pflegekosten

Nach einem Unfall werden die Kosten für die Pflege durch eine befugte Person bzw. eine dafür eingerichtete Organisation oder einer dafür geeigneten Einrichtung ersetzt. Die Pflegebedürftigkeit muss ärztlich nachgewiesen werden.

Kosmetische Operationen

Eine Leistung erfolgt, wenn durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person derart beschädigt oder verformt ist, dass nach Abschluss der Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch dauernd beeinträchtigt ist. Es werden die Kosten für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik übernommen.

Zahnersatz

Der unfallbedingte Verlust oder die unfallbedingte Beschädigung der Schneidezähne. Ersetzt werden in diesem Fall die Kosten eines erstmaligen Zahnersatzes oder die Zahnbehandlung.

Begleitkosten im Spital

Es erfolgt die Kostenübernahme bei einer Begleitperson. Pro Tag steht hier ein fixer Geldbetrag für die Begleitperson eines Kindes bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zur Verfügung.

Schulausfallgeld

Für mitversicherte Kinder (meist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) wird im Falle eines unfallbedingten, ärztlich bestätigten Schulausfalles ein Schulausfallsgeld bezahlt.